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Reinigungsservice in Bad Salzuflen

Reinigungsservice in Bad Salzuflen

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Risiko-Lebensversicherung

Risiko-Lebensversicherung

Die Risikolebensversicherung dient zu Absicherung von Hinterbliebenen und zur Besicherung von Krediten. Mit geringen Beiträgen ist so ein wichtiger Schutz für die Familie möglich. Ein wichtiges Kriterium ist die Unterscheidung zwischen Nichtrauchern und Raucher, deren Todesfallrisiko statistisch doppelt so hoch liegt und demnach zu entsprechend erhöhten Prämien führt. Als Versicherungsnehmer sollten Sie sich nur dann für einen Nichtrauchertarif entscheiden, wenn Sie mindestens seit 12 Monaten rauchfrei leben und während des Versicherungszeitraums nicht wieder rauchen werden, da ansonsten der Versicherungsschutz entfällt. Mit medizinischen Tests kann exakt ermittelt werden, ob Sie in den letzten 6 Monaten geraucht haben. Der Unterschied zum (mitversicherten) Passivrauchen ist hierbei sicher festzustellen.
Risikobeurteilung

Risikobeurteilung

Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der Normen DIN EN ISO 12100, DIN EN ISO 13849-1 und DIN EN 60204-1. Der Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert unter „ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE“: Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter hat dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. Die Risikobeurteilung ist konstruktionsbegleitend zu erstellen! Die Risikobeurteilungen führen wir mit Safexpert oder unserem geprüften Risikobeurteilungsmodul durch.
Finanzierungsberatung

Finanzierungsberatung

Bei der Finanzierungsberatung verfolgen wir prinzipiell einen ganzheitlichen Ansatz, indem unser Augenmerk nicht nur der Finanzierung an sich, sondern auch den umgebenden Randbedingungen gilt. Wichtig ist immer auch die Sicht auf das GESAMTunternehmen.
Heizungstausch

Heizungstausch

Mit VollGas in die Zukunft. Die Austauschpflicht gilt seit Ende 2021 für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben. Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, es aber erst nach dem Stichtag geerbt haben. Das GEG gibt vor, dass alle Öl- oder Gaskessel ausgetauscht werden müssen, die älter als 30 Jahre sind. Stand 2020 ist Ihre Heizung von einem Austausch betroffen, wenn das Baujahr Ihrer Ölheizung 1990 und älter ist. Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren, dürfen hingegen weiterhin betrieben werden und sind nicht von der Austauschpflicht betroffen. Auch wenn Sie ein altes Haus kaufen, erben oder geschenkt bekommen geht die Austauschpflicht auf Sie über! Verstreicht die Übergangsfrist von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang können empfindliche Bußgelder drohen! Seit 2020 wurde ein Ölheizungsverbot beschlossen: So dürfen nur noch bis Ende 2025 neue Öl-Brennwertkessel installiert werden, ab 2026 sind reine Ölheizungen verboten. Ab 2026 ist nur noch die Installation von Öl-Hybridheizungen möglich, bei denen zusätzlich zur Ölheizung ein Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien verbaut wird. Eine Förderung für Ölheizungen gibt es bereits jetzt nicht mehr. Schon heute gibt es besonders hohe Fördermittel für die Umstellung von Öl auf Erd- und Flüssiggas: Wer die neue Gasheizung mit erneuerbaren Energien kombiniert, bekommt bis zu 45 Prozent der Kosten vom Staat erstattet. Voraussetzungen dafür: - BAFA-Experten hinzuziehen - Kostenvoranschlag für Maßnahmen einholen - Zuschuss beantragen - Antrag VOR Beauftragung des Handwerkers stellen - Vorhaben innerhalb von 24 Monaten umsetzen Ob effiziente Brennwerttechnik oder der Einsatz regenerativer Energien (Wärmepumpe etc.) die beste Wahl für die Auswahl Ihrer neuen Heizung sind, lässt sich pauschal leider nicht beantworten, da für die korrekte Auswahl mehrere Faktoren zu berücksichtigen sind. Die Kosten für eine Modernisierung einem Einfamilienhaus, je nach Auswahl der Systems, zwischen €10.000,00 EUR bis €15.000,00 inkl. MwSt. Jetzt kostenlose Vor-Ort-Beratung sichern!
Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung

Unser Leistungsangebot beschränkt sich nicht nur auf die Erstellung von Heizkostenabrechnungen, sondern beginnt selbstverständlich bei einer individuellen Beratung. Vielleicht lassen Sie ja gerade eine neue Heizungsanlage installieren oder möchten sich über Möglichkeiten moderner Abrechnungssysteme informieren. Dann sind unsere Außendienstmitarbeiter gerne für Sie da! Wir übernehmen natürlich auch die Installation sowie den Service für die von uns vertriebenen Systeme. Dabei bietet unser Sortiment neben konventionellen Ablesesystemen auch elektronische Funk- und M-BUS-Systeme an. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften übernehmen wir auch den Austausch der Zähler und die Überwachung des vorgeschriebenen Austauschturnus. Bei der Ablesung bzw. für die Erstellung der Heizkostenabrechnung beginnen wir mit der Ermittlung der Verbrauchsdaten über die installierten Erfassungsgeräte. Hierfür vereinbaren wir entsprechende Termine zur Ablesung an den Verbrauchsstellen und erfassen somit die erforderlichen Daten. Wir sichern Ihnen eine komplette und exakte Erfassung zu und protokollieren selbstverständlich unsere getätigten Ablesungen. Sofern elektronische Ablesesysteme per Funk oder M-BUS von Ihnen eingesetzt werden, erhalten Sie auch hier nach erfolgter Erfassung entsprechende Datenprotokolle. Neben den so ermittelten Daten und zusammen mit Ihren Angaben über Brennstoff- und Heiznebenkosten errechnen wir die exakte Abrechnung der reinen Heizkosten sowie der Gesamtkosten der Heizanlage. Sie erhalten von unserem Abrechnungssystem eine detaillierte Abrechnung für Sie als Eigentümer oder Hausverwalter zusätzlich mit den entsprechenden Einzelabrechnung für jede Wohn- oder Gewerbeeinheit. In Auszügen stellen wir Ihnen HIER eine Musterabrechnung zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung. So können Sie einen ersten Eindruck gewinnen. Gerne übergeben wir Ihnen auch die komplette Abrechnung.
Finanzierungsleasing

Finanzierungsleasing

Beim Finanzierungsleasing kauft der Leasinggeber das vom Leasingnehmer gewünschte Leasingobjekt und stellt es zur Nutzung dem Leasingnehmer zur Verfügung. Der Leasingvertrag ist innerhalb der vereinbarten Grundmietzeit nicht kündbar. Bei neuen Leasingobjekten muss die Grundmietzeit zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Abschreibungsdauer liegen. Während der Grundmietzeit ist der Leasinggeber wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des Leasingobjektes und der Leasingnehmer zahlt dem Leasinggeber die vereinbarten Leasingraten. Der Leasingnehmer hat das Leasingobjekt innerhalb der Grundmietzeit auf seine Kosten in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Er haftet für Beschädigungen, den zufälligen Untergang, Diebstahl sowie eines vorzeitigen Wertverfalls des Leasingobjektes. Nach Ablauf der Grundmietzeit besteht für den Leasingnehmer die Möglichkeit das Leasingobjekt vom Leasinggeber zu erwerben, oder den Leasingvertrag zu verlängern. Auch die Rückgabe des Leasingobjektes an den Leasinggeber ist möglich, wobei der Leasingnehmer den vereinbarten kalkulierten Restwert garantiert. Im Finanzierungsleasing unterscheidet man zwischen: Teilamortisation mit Andienungsrecht Bei einem ausgewiesenen kalkulierten Restwert liegt ein Teilamortisationsvertrag vor. Die vom Leasingnehmer während der Grundmietzeit geleisteten Zahlungen decken in diesem Fall nicht die Netto-Anschaffungskosten sowie die Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten und den Gewinn des Leasinggebers. Aufgrund dessen, hat der Leasinggeber am Ende der Grundmietzeit ein einseitiges Andienungsrecht gegenüber dem Leasingnehmer, welches dem Leasinggeber die volle Amortisation garantiert. Vollamortisation Die vom Leasingnehmer während der Grundmietzeit geleisteten Zahlungen decken die Netto-Anschaffungskosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten und den Gewinn des Leasinggebers. Besonderheiten des Finanzierungsleasing Da die Anschaffung des Leasingobjektes vom Leasinggeber getätigt wird, schont der Leasingnehmer seine Liquidität. Aufgrund der Bilanzneutralität des Leasingobjektes beim Leasingnehmer, kann Leasing bei einem hohen Investitionsbedarf zu einer Verbesserung des Bilanzratings führen. Für den Leasingnehmer steht die Nutzung des Leasingobjektes im Vordergrund. Durch die Nutzung des Leasingobjektes werden die Erträge erwirtschaftet, um die Leasingraten zu decken. Je nach Vertragsgestaltung können Steuervorteile beim Leasingnehmer durch z.B. degressive Raten entstehen. Der Leasingnehmer hat durch die vereinbarten Leasingraten fest kalkulierbare Kosten, welche als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Unter Umständen bietet Finanzierungsleasing bonitätsmäßig schlechter gestellten Unternehmen und Existenzgründern (Unternehmensalter bis 2 Jahre) die Möglichkeit einer Finanzierung. Ausschlaggebend dafür können vereinbarte Sicherheitsleistungen in Form einer Anzahlung oder Kaution sein. Auch die Stellung anderer werthaltiger Sicherheiten ist möglich. Beim Finanzierungsleasing können durch den Leasingnehmer keine Fördermittel oder Zuschüsse genutzt bzw. beantragt werden.
Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Heiz- und Betriebskostenabrechnung

Eine anspruchsvolle Aufgabe. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung an. Die rechtliche Basis für die Heizkostenabrechnung ist die Heizkostenverordnung HKVO. Die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung soll sicherstellen, dass Mieter oder Eigentümer nur für das bezahlen, was sie tatsächlich verbraucht haben. Gerade bei Objekten mit vielen Nutzern gestaltet sich das oft kompliziert. Mit der Heiz- und Betriebskostenabrechnung von AbReDi-serv sind die entstandenen Kosten auf den ersten Blick ersichtlich und alle Berechnungen lassen sich leicht nachvollziehen.
Ermittlung der psychische Belastungen – Gefährdungsbeurteilungen

Ermittlung der psychische Belastungen – Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen bei psychischen Belastungen sind ein viel diskutiertes Thema unter den Fachleuten für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Den meisten ist bekannt, dass zu Gefährdungsbeurteilungen laut Arbeitsschutzgesetz auch die Erfassung der psychischen Belastungen gehört. Wie diese Beurteilungen aber umgesetzt werden können, darüber besteht immer noch Unsicherheit. Folgende Leistungen bieten wir an: - Bedarfsanalyse zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz - Beratung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz - Durchführung von Befragungen - Ermittlung der psychischen Belastungen im Workshop Die Maßnahmen in den Handlungsfeldern sollen insbesondere dazu beitragen, die geforderten Ziele zu erreichen. Diese sind unter anderem die bessere Zusammenarbeit der Akteure und eine bessere Koordination der bisherigen Aktivitäten im Bereich der Prävention sowie der Früherkennung von psychischen Belastungen und Erkrankungen. Die Vorteile auf einen Blick: - Mit psychischen Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen durch unsere Experten erhalten Sie eine objektive Einschätzung der psychischen Anforderungen Ihrer Arbeitsplätze. - Erreichen Sie eine hohe Akzeptanz bei Ihren Führungskräften und Mitarbeitern, die wir in den gesamten Prozess aktiv einbinden. - Erfüllen Sie die gesetzlichen Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §5. - Verbessern Sie Wohlbefinden, Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter.
Krankenversicherungen

Krankenversicherungen

Au-pair Versicherungen Auslandskrankenversicherung Krankentagegeldversicherung Krankenzusatzversicherung Pflegetagegeldversicherung Private Krankenversicherung Reiseabbruchversicherung Reisekrankenversicherung Zahnzusatzversicherung Preisvergleich
Elementarschadenversicherung

Elementarschadenversicherung

Leistungen auch bei Starkregen und Überschwemmung Nach der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands ist das Interesse an einer Absicherung von Elementarschäden stark gestiegen. Die Elementarschadenversicherung ist ein Erweiterungsbaustein zu Gebäude- und Inhaltsversicherungen. Versicherungsschutz besteht für Schäden durch bestimmte Naturgewalten. Darunter fallen neben Hochwasser und Überschwemmung auch Schäden durch Schneedruck, Lawinen, Erdbeben oder Erdrutsche. In den vergangenen Jahren haben Schäden durch Hochwasser – sei es in Folge langanhaltender Regenfälle oder aber Starkregen – kontinuierlich zugenommen. Während bisher vorwiegend Bewohner und Anlieger in der Nähe fließender Gewässer durch übertretende Wassermassen geschädigt wurden, sind es nun auch Orte mit kleinen Bächen oder auch Abflussrohre, die einen starken Niederschlag nicht abtransportieren können und es somit zu Überschwemmungen kommt. Versichert gelten natürlich in dem Zusammenhang auch Schäden durch Rückstau, wenn Wasser aus Leitungsrohren in Folge von Überschwemmung oder Regen ins Gebäude gedrückt wird. Angemerkt sei hier, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung für den Versicherungsschutz Voraussetzung ist. Auch für Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsche ist Versicherungsschutz gegeben, sofern diese eine naturbedingte Ursache haben. Bergbauschäden beispielsweise gelten nicht versichert. Ebenso mitversichert gelten Schäden durch Schneedruck, wenn ein Dach einmal das Gewicht des Schnees nicht mehr tragen kann und Lawinen. Lawinen sind niedergehende Schnee- und Eismassen, die sich von höher gelegenen Hanglagen lösen und versicherte Sachen zu Schaden bringen. Die Elementarschadenversicherung übernimmt die gesamten Kosten für eine Trockenlegung, Sanierung, Reparatur oder auch ggf. Abriss und vollständigen Wiederaufbau eines versicherten Gebäudes oder beim Inventar der Maschinen und Einrichtung. Auch versichert gelten in dem Zusammenhang immer Mietausfälle, wenn ein Gebäude vom Mieter vorübergehend nicht genutzt werden kann. Die Versicherungsgesellschaften haben Deutschland in ein 4-stufiges Risikozonensystem eingeteilt, nach dem die Annahme oder Ablehnung von Versicherungsanträgen für eine Elementarschadenversicherung entschieden wird. Die Risikozonen differenzieren sich nach der Häufigkeit vorkommender Hochwasser; beispielsweise bedeutet Risikozone 1 Hochwasser weniger als alle 200 Jahre. Auf dieser Basis wird bis heute entschieden, ob Risiken gezeichnet werden können oder nicht. Aufgrund der jüngsten Schadenereignisse ist zu erwarten, dass die Versicherer in Zukunft dieses System entweder weiter differenzieren oder deutlich strenger handhaben. Insofern besteht zum jetzigen Zeitpunkt immer noch die Möglichkeit, zu niedrigen Kosten für die überwiegende Anzahl der Risikoorte in Deutschland den Versicherungsschutz einzukaufen.
Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die Private Unfallversicherung leistet 24 Stunden, 365 Tage im Jahr weltweiten Versicherungsschutz. Versichert werden die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall.